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   OLG Dresden, 23.09.2022 - 21 W 32/22   

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https://dejure.org/2022,30758
OLG Dresden, 23.09.2022 - 21 W 32/22 (https://dejure.org/2022,30758)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.09.2022 - 21 W 32/22 (https://dejure.org/2022,30758)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. September 2022 - 21 W 32/22 (https://dejure.org/2022,30758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Namensbestimmung ist für den Standesbeamten und die Personenstandgerichte bindend, wenn sie zwar fehlerhaft, aber nicht nichtig ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Familiengericht in einem Adoptionsbeschluss fehlerhaft bestimmt, dass der Angenommene nunmehr den ...

  • rechtsportal.de

    Änderung eines Geburtseintrags; Bindende Namensbestimmung; Fehlerhafte Namensbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2022, 285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10

    Nichtigkeit einer in das Adoptionsdekret fehlerhaft aufgenommenen Bestimmung;

    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.2022 - 21 W 32/22
    An die im Adoptionsdekret ausgesprochene Namensbestimmung sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (vgl. OLG Hamm, StAZ 2015, 83, 84; OLG Düsseldorf, StAZ 2013, 288, 289; BayObLG, StAZ 2003, 42, 43; Hepting/Dutta, Familien- und Personenstand, 3. Aufl., V-434 ff.; Staudinger/Helms [2019], § 1757 Rn. 16; MüKoBGB/Maurer, 8. Aufl., § 1757 Rn. 94; jeweils m.w.Nachw.).

    Nichtigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn es an jeder gesetzlichen Grundlage für die Entscheidung fehlt oder wenn die Entscheidung eine der Rechtsordnung ihrer Art nach unbekannte Rechtsfolge anordnet (vgl. OLG Hamm, StAZ 2015, 83, 84; OLG Hamm, StAZ 2011, 334, 335; BayObLG, StAZ 2003, 42, 43).

    Das BayObLG hat eine Nichtigkeit dieser Namensregelung "unter den Umständen des gegebenen Falles" verneint (BayObLG, StAZ 2003, 42, 43; zustimmend Frank, StAZ 2008, 65, 71).

    Schließlich komme der vom Gesetz in erster Linie angestrebten Namensgleichheit im Bereich der Erwachsenenadoption nicht das gleiche Gewicht zu wie der bei der Adoption minderjähriger Kinder (BayObLG, StAZ 2003, 42, 43).

  • OLG Karlsruhe, 06.10.1999 - 11 Wx 56/99

    Adoption ; Namensbestimmung; Familienname ; Geburtsname ; Namensänderung;

    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.2022 - 21 W 32/22
    Zwar hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 06.10.1999 (Az. 11 Wx 56/99) entschieden, dass ein Adoptionsdekret, welches entgegen § 1757 Abs. 1 BGB ausdrücklich bestimme, dass der Angenommene seinen bisherigen Geburtsnamen als Geburtsnamen beibehalte, insoweit nichtig sei (OLG Karlsruhe, StAZ 1999, 372, 373; ebenso OLG Zweibrücken, StAZ 2016, 52, 53; Erman/Teklote, BGB, 16. Aufl., § 1757 Rn. 14; a.A. LG Münster, StAZ 2010, 113, 114).
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